Willkommen auf MEERSCHWEINCHENKäFIG.DE

meerschweinchenkäfig.de bietet Ihnen weiterführende Links auf Webseiten zum Thema meerschweinchenkäfig

Startseite > Kleintier

Mit dem Begriff '''Kleintiere''' werden heute wie e und n, kleine , e und bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche e gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Unter dem Begriff wurden früher jene Nutztiere verstanden, die ? anders als , oder ? mit wenig Aufwand gehalten werden konnten, also (, , , e etc.), und , und andere mehr.

Kleintiere im deutschen Recht

Mietrecht

Im gelten nach der sich aus dem Urteil des es (BGH) vom 14. November 2007 (VIII ZR 340/06) ergebenden Abgrenzung solche Tiere als Kleintiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder im Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel e, , , , , e und ähnliche Tiere. Eine Kleintierhaltung ist in Mietwohnungen immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im Wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren sowie Hunden und Katzen zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann.

Seit dem 20. März 2013 existiert ein Urteil des BGH (VIII ZR 168/12), das ein generelles Verbot der Tierhaltung von und untersagt. Falls der Mietvertrag oder die Hausordnung eine Haltung von Hunden oder Katzen verbieten, ist dies eine Einschränkung des Gebrauchs der Mietsache und rechtlich nicht bindend. Die Tierhaltung unterliegt dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen ist daher eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Mieters und unzulässig. Im Übrigen steht einem Mieter die Haltung einer Tierart unter dem Aspekt der Gleichbehandlung zu, wenn einem anderen Hausbewohner die Haltung selbiger Tierart gestattet worden ist. Stören die Tiere jedoch andere Mieter, muss dies als Einzelfall geprüft werden.

Baurecht

Bezüglich Tierhaltung sind im deutschen Baurecht Regelungen zu Kleintieren in Abs. 1 Satz 2 eingehalten ist.

Kleintiere in der Veterinärmedizin

In der werden Haushunde und Hauskatzen zu den Kleintieren im engeren Sinne gezählt und stellen das typische Klientel einer dar, während Kleinsäuger, Ziervögel und Reptilien in Hobbyhaltung zumeist als e abgegrenzt werden.

Kleintierzucht

In Europa sind die Kleintierzuchtverbände zur zusammengeschlossen.

Siehe auch

  • , ein traditioneller Kleintiermarkt in Österreich

Einzelnachweise